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Der Beitragssatz für Schüler, Jugendliche, Azubis, Studenten , Wehr- und Zivildienstleistende gilt grundsätzlich bis Ende des Jahres, in dem das 25. Lebensjahr vollendet wird. Der ermässigte Beitrag wird nur gewährt, wenn eine entsprechende Bescheinigung (z.B. Studentenausweis, Ausbildungsnachweis) beim Verein eingereicht ist. Ansonsten gilt automatisch der volle Beitrag von 9€ pro Monat!
Der Familienbeitrag wird gewährt, wenn entweder
- beide Elternteile und mindestens ein Kind
- oder ein Elternteil und mindestens 2 Kinder
- oder mindestens 4 Geschwister Mitglieder des Vereins sind.
Kinder und Geschwister dürfen das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben. Sind die Bedingungen für einen Familienbeitrag nicht mehr erfüllt, so gilt automatisch der Normalbeitrag von 9€ für Erwachsene bzw. 5€ für Kinder und Jugendliche.
Die Aufnahmegebühr beträgt zwei Monatsbeiträge!
Infos zur Mitgliedschaft:
Der Mitgliedsantrag kann beim Abteilungsleiter oder beim jeweiligen Übungsleiter abgegeben werden.
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende möglich. Die Kündigung ist schriftlich an die Geschäftsstelle, den Abteilungsleiter oder den Vorstand zu richten. Kündingungen sind auch per E-Mail an info@tgmuelheim.de möglich.
Nach Kündigung der Mitgliedschaft erhält jedes Mitglied eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
Der Mitgliedsbeitrag wird im Regelfall per Lastschrift eingezogen. Dies erleichtert den Mitarbeitern der Geschäftsstelle die Arbeit und hat keinerlei Nachteil für das Vereinsmitglied. Im Gegensatz zu Überweisungen können Abbuchungen durch Lastschrift vom Kontoinhaber rückgängig gemacht werden. Ausserdem kann die Einzugsermächtigung jederzeit gekündigt werden kann. Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlischt die Einzugsermächtigung automatisch und muss von Mitglied nicht extra gekündigt werden.
Bei weiteren Fragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
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